Für den ersten Behandlungstermin im Umfang von 120 Minuten berechne ich 145,- €. Für jede weitere Behandlung (je 60 Minuten) werden Ihnen 90,- € in Rechnung gestellt. Für eine physiotheraputische Behandlung müssen Sie eine entsprechende ärztliche Verordnung vorlegen. Auf dieser Grundlage können Sie nach Rechnungsstellung mit Ihrem Krankenversicherer abrechnen. Sollte Ihre private Krankenversicherung jedoch nicht den vollen Betrag erstatten, sind Sie dazu verpflichtet den Differenzbetrag zu begleichen. Um bereits im Vorfeld Differenzen mit der Krankenkasse vorzubeugen, gebe ich Ihnen gern vorformulierte Argumentationshilfen an die Hand, die Ihnen helfen werden, die Kostenerstattung zu 100% bewilligt zu bekommen. Präventive Maßnahmen gebe ich selbstverständlich ohne ärztliche Verordnung ab.
Für den ersten Behandlungstermin im Umfang von 120 Minuten berechne ich 145,- €. Für alle weiteren Behandlungen (je 60 Minuten) werden Ihnen 90,- € in Rechnung gestellt. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie die von mir erbrachten Leistungen selbstverständlich gern in Anspruch nehmen, in dem Sie die Kosten selbst tragen. Grundlage für eine physiotherapeutische Behandlung ist zu Ihrer und meiner rechtlichen Absicherung jedoch auch hier die Vorlage einer ärztlichen Verordnung. Für die Inanspruchnahme präventiver Leistungen benötige ich keine ärztliche Verordnung.
Ich führe eine private Bestellpraxis und reserviere die vereinbarten Termine für Sie persönlich. Dadurch werden Sie exklusiv als Privatpatient / Selbstzahler behandelt und haben keinerlei Wartezeiten. Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig (spätestes 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) ab. Zu spät bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich gemäß der oben stehenden Konditionen mit der vollen Vergütung der terminierten Leistung in Rechnung.